AGB's (allgemeine Geschäftsbedingungen)


Allgemeines

  • Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Savieras Tierbetreuung und dem Kunden. Sie gelten als verbindlich anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung egal ob telefonisch oder schriftlich vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.



Dienstleistungen

  • Savieras Tierbetreuung verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit grösster Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen.
  • Die Tiere erhalten eine tiergerechte, sorgfältige Pflege und ausreichend Fütterung, Trinken und Zuwendung.
  • Saiveras Tierbetreuung verpflichtet sich auch, auf Wunsch des Kunden, SKN-Ausweis, andere Kursbestätigungen, Betriebshaftpflicht-Versicherungspolice und ein aktueller polizeilicher Auszug aus dem Strafregister vorzuweisen.
  • Savieras Tierbetreuung lehnt jene Aufträge ab, aus ethischen und moralischen Gründen, wenn der Hundehalter eine Betreuung bei längerer Abwesenheit buchen möchte, die weniger als 2 Besuche pro Tag à je 4 Stunden pro Besuch beträgt. Mindestanforderungen sind 8 Std. 
  • Der Halter verpflichtet sich, Savieras Tierbetreuung alle Auffälligkeiten, spezielle Behandlungsweisen, Gewohnheiten, nötige Medikamente, Krankheiten usw. mitzuteilen. Diese sind unter den jeweiligen Fragebögen „Katze“, „Hund“ oder „andere Kleintiere“ zu finden und schriftlich auszufüllen, zu unterschreiben und an Savieras Tierbetreuung vor der ersten Betreuung abzugeben.
  • Ausserdem verpflichtet sich der Besitzer, das Tier in gesundem Zustand abzugeben. Das Tier darf keinen Parasitenbefall wie auch keine übertragbaren Krankheiten haben.
  • Wertsachen sind für den nötigen Versicherungsschutz während der Hausbetreuung vom Halter unter Verschluss zu halten.
  • Für fehlende Wertsachen wie auch Schäden in Ihrem Zuhause (Einbruch, Zutrittsrecht durch Dritte, Wasser- oder Feuerschäden, etc.) übernimmt Savieras Tierbetreuung keine Haftung.



Haftung im Schadenfall

  • Savieras Tierbetreuung mit allen Beteiligten haftet dem Halter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch Savieras Tierbetreuung bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind. Eine Betriebshaftpflicht von Savieras Tierbetreuung ist vorhanden.
  • Savieras Tierbetreuung lehnt jede Haftung ab für das Entlaufen des Tieres, durch das Tier verursachte Unfälle, wie auch Unfälle die dem Tier zustossen, Trächtigkeit sowie für gesundheitliche Schäden vom Tier, sofern ihr nicht eine klare Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.
  • Erkrankt ein Tier oder leidet es an einer Verletzung während der Betreuung von Savieras Tierbetreuung, so ist Savieras Tierbetreuung befugt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
  • Stirbt ein Tier unvorhergesehen während der Betreuung von Savieras Tierbetreuung, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung übergeben. Die Abholung des Tieres erfolgt durch den Besitzer. Die hierfür entstandenen Kosten gehen auch zu Lasten des Besitzers.
  • Der Besitzer eines Tieres muss auf jeden Fall eine Tierhaftpflichtversicherung vorweisen können.